Turnerbund 1904 e.V. Neckarsteinach


Unsere DOWNLOADS im Überblick


 Satzung.pdf


Ehrenordnung


Jugendordnung.pdf


„Vorwort“ Ehrenkodex

Um die Bedeutung eines vertrauensvollen und wertschätzenden Umgangs mit unseren Mitgliedern, ganz besonders den Kindern und Jugendlichen zu unterstreichen, haben sich unsere Trainer und ehrenamtlichen Helfer dem Ehrenkodex des DOSB verpflichtet.

Wir bitten Sie diese Richtlinien auch mit Ihren Kindern zu besprechen und sich bei Fragen oder Problemen an den jeweiligen Trainer oder die [Jungendwarte] oder an den [Vorstand] zu wenden.

Ehrenkodex.pdf


 Datenschutzrichtlinie.pdf

IT-Sicherheitsrichtlinie.pdf


Beitrittserklärung-TB04

Beitrittserklärung-TB04-Nachmeldung


 


Unsere ehemaligen Vereinsvorstände - 1977 bis 2021


Jahr  1. Vorsitzender  2. Vorsitzender  Kassenwart  Schriftführer 

1977 bis 1979 Gerhard Haas Richard Oberhauser Hermann Seibert Annemarie Bruder

1980 bis 1981 Hans Förster Richard Oberhauser Hermann Seibert Annemarie Bruder

1982 Hans Förster Richard Oberhauser Christa Haas Annemarie Bruder

1983 bis 1986 Hans Förster Richard Oberhauser Ewald Stedtnitz Annemarie Bruder

1987 Hans Förster Richard Oberhauser Ewald Stedtnitz Hiltrud Molter

1988 bis 1990 Gerhard Funck Richard Oberhauser Ewald Stedtnitz Hiltrud Molter

1991 Gerhard Funck Richard Oberhauser Christel Warnatz Dieter Ebert

1992 bis 1993 Gerhard Funck Richard Oberhauser Christel Warnatz Franco Melis

1994 Gerhard Funck Hans Schadenfroh Christel Warnatz Monika Schuchardt

1995 bis 1996 Gerhard Funck Hans Schadenfroh Christel Warnatz Lotti Nowak-Eisengrein

1997 bis 1999 Hans Schadenfroh Eckard Breisch Christel Warnatz Lotti Nowak-Eisengrein

2000 Hans Schadenfroh Dieter Ebert Christel Warnatz Lotti Nowak-Eisengrein

2001 Hans Schadenfroh Dieter Ebert Christel Warnatz Gisela Funck

2002 bis 2003 Hans Schadenfroh Dieter Ebert Christel Warnatz Martin Gubernator

2004 bis 2006 Hans Schadenfroh Dieter Ebert Christel Warnatz Sabine Dähmel

2007 Hans Schadenfroh Annemarie Bruder Christel Warnatz Sabine Dähmel

2008 bis 2010 Hans Schadenfroh Annemarie Bruder Heiderose Teynor Sabine Dähmel

2011 Gerhard Funck Annemarie Bruder Heiderose Teynor Simone Mätze

2012 Annemarie Bruder Matthias Merscher Heiderose Teynor Simone Mätze

2013 bis 2018 Annemarie Bruder Matthias Merscher Bettina Heinze Matthias Merscher

2019 bis 2021 Annette Küper Matthias Merscher Bettina Heinze Dr. Kerstin Zyber-Bayer





2022 bis 2023 Edmund Grams Holger Schmitt Bettina Heinze Lutz Spitzner

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Unsere ehemaligen Vereinsvorstände - 1946 bis 1976


Jahr  1. Vorsitzender  2. Vorsitzender  Kassenwart  Schriftführer 

1946-1948 (SG)  Wilhelm Oppenländer  Karl Schneider    Karl Körber 

1949 (SG)  Fritz Schneider  Karl Schneider;   Karl Körber 

1950 (SG); Valentin Wahl Karl Schneider  -  Karl Körber

1951 Bernd Küper Heinrich Krieger Ferdinand Schneider Oppenländer

1952 Bernd Küper Heinrich Krieger Ferdinand Schneider Karl Steigleder

1953 Bernd Küper Karl Ebert Ferdinand Schneider Karl Steigleder

1954 bis 1955 Bernd Küper Karl Ebert Ferdinand Schneider Hans Eismann

1956 bis 1957 Hans Förster Karl Ebert Ferdinand Schneider Bernd Küper

1958 bis 1959 Bernd Küper Karl Ebert Ferdinand Schneider Franz Kasper

1960 Bernd Küper Karl Ebert Charlotte Nowak Rosemarie Arnold

1961 Georg Krieger Georg Rolke Charlotte Nowak Rosemarie Arnold

1962 Georg Rolke Georg Krieger Inge Ebert Hans Krieger

1963 bis 1964 Georg Rolke Heinrich Ebert Charlotte Nowak Hans Krieger

1965 bis 1966 Franz Kasper Wilhelm Jeck Charlotte Nowak Hans Krieger

1967 bis 1968 Franz Kasper Wilhelm Jeck Heinrich Ebert Günter Hammersdorf

1969 bis 1971 Franz Kasper Wilhelm Jeck Heinrich Ebert Franz Kasper

1972 Franz Kasper Wilhelm Jeck Heinrich Ebert Gerhard Haas

1973 Franz Kasper Fred Ebert Heinrich Ebert Gerhard Haas

1974 bis 1976 Fred Ebert Richard Oberhauser Hermann Seibert Gerhard Haas

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Unsere ehemaligen Vereinsvorstände seit Vereinsgründung 1904 bis 1944


Jahr  1. Vorsitzender  2. Vorsitzender  Kassenwart  Schriftführer 

1904 bis 1916  Heinrich Chelius  Wilhelm Rensch  Karl Schütz  Ludwig Schneider 

1918 bis 1921  Lorenz Krieger   - Karl Schütz  Lorenz Schneider 

1922 bis 1924 Karl Schütz   -  -  Lorenz Schneider

1925 bis 1930 Karl Schütz   -  -  -

1931 bis 1935 Herbert Leitz  Hugo Bernauer Ferdinand Schneider  Ludwig Schneider

1936 bis 1944 Hugo Bernauer   -  - Ludwig Schneider 

         
         
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Satzung des Turnerbundes 1904 e.V. Neckarsteinach

Die Vereinssatzung vom 26.01.1979 wurde, wegen neuen Bestimmungen des Vereinsrechtes und neuen Richtlinien der Gemeinnützigkeit geändert und vollständig neu gefasst.

§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Turnerbund 1904 Neckarsteinach“. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt unter Nr. VR 40142 eingetragen und führt den Namenszusatz „eingetragener Verein“. Der Verein hat seinen Sitz in Neckarsteinach und ist Mitglied des Badischen Sportbundes.

§ 2 Zweck des Vereins
Der Turnerbund 1904 e.V. Neckarsteinach mit Sitz in 69239 Neckarsteinach verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist der Sport. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung von Sportanlagen, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

2.1 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.2 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

2.3 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

3.1 Aufnahme eines Bewerbers
Die Aufnahme eines Bewerbers erfolgt durch Beschluss des Vereinvorstandes. Zur Aufnahme ist schriftliche Anmeldung erforderlich.

3.2 Der Verein
Der Verein besteht aus:

3.2.1 Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
3.2.2 Erwachsene (aktive und passive Mitglieder),
3.2.3 Ehrenmitglieder,
Näheres kann durch eine Mitglieder- und Beitragsordnung geregelt werden.

3.3 Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft wird nach Vorschlag des Vorstandes auf Beschluss des erweiterten Vorstandes verliehen. Vorschläge sind dem Vorstand einzureichen und müssen mit 2/3 Mehrheit des erweiterten Vorstandes angenommen werden. Ehrenmitglieder des Turnerbundes sind beitragsfrei und haben zu Vereinsveranstaltungen freien Zutritt.

3.3.1 Alle Mitglieder, die dem Verein ununterbrochen mindestens 25 Jahre angehören, werden, jeweils ab Eintrittsdatum gerechnet, gemäß der Jubiläums-Ordnung geehrt.

3.4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:

3.4.1 durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine schriftliche Erklärung auf den Schluss des Kalenderjahres erfolgen kann.
3.4.2 durch den Tod
3.4.3 durch Ausschluss aus dem Verein.
Auf Antrag des Vorstandes kann ein Mitglied durch den Beschluss des erweiterten Vorstandes mit 2/3 Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Ausschließungsgründe können sein:

3.4.3.1 Grober Verstoß gegen die Vereinssatzung
3.4.3.2 schwere Schädigung des Vermögens und Ansehen des Vereins,
3.4.3.3 grober Verstoß gegen die Vereinskameradschaft,
3.4.3.4 wiederholtes unsportliches Verhalten

Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zu seiner Rechtfertigung vor dem erweiterten Vorstand zu geben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:

4.1 Mitgliederversammlung,
4.2 Vorstand,
4.3 erweiterter Vorstand

4.1 Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand jährlich einberufen. Die Einladung der Mitglieder muss eine Woche vor Versammlungstermin durch Bekanntmachung im Neckarsteinacher Mitteilungsblatt erfolgen.

4.1.1 Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung muss folgende Punkte erhalten:
- Erstattung des Jahresberichtes durch den 1. Vorsitzenden
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht des Kassenprüfers
- Berichte der Abteilungsleiter
- Bericht des Jugendleiters
- Entlastung des Vorstandes
- Entlastung des Kassenwartes
- Wahl des Vorstandes, der Beisitzer und Kassenprüfer, Mitgliedswart und Pressewart
- Verschiedenes
4.1.2 Anträge zur Mitgliederversammlung müssen rechtzeitig vorher beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.
4.1.3 Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
4.1.4 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
4.1.5 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind im Protokoll festzuhalten und vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen.
4.1.6 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt:

4.1.6.1 Wenn der Vorstand die Einberufung im Interesse des Turnerbundes für erforderlich hält.
4.1.6.2 Wenn die Einberufung von mindestens ¼ der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt. wird.
4.1.6.3 Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat die gleichen Befugnisse wie die ordentliche Mitgliederversammlung.

4.2 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:

1. Vorsitzenden,
2. Vorsitzenden,
Schriftführer,
Kassenwart,
Jugendleiter,

4.2.1 Wahl des Vorstandes
Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf ein oder zwei Jahre gewählt.
4.2.2 Wählbar ist jedes volljährige Vereinsmitglied, das mindestens ein volles Jahr dem Verein angehört.
4.2.3 Entscheidungen sind mit Mehrheit zu treffen.
4.2.4 Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Erledigung der finanziellen Angelegenheiten. Er hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des erweiterten Vorstandes durchzuführen.
4.2.5 Der 1.u. 2. Vorsitzende sind nach § 26 BGB die gesetzlichen Vertreter des Vereins und vertreten den Verein jeweils einzeln gerichtlich und außergerichtlich. Im Innerverhältnis gilt, dass der 2. Vorsitzende nur tätig werden darf, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. Er besorgt und leitet die Sitzung und Versammlung der Vereinsorgane. Er erstellt den der Mitgliederversammlung vorzulegenden Jahresbericht.
4.2.6 Der Schriftführer erledigt den Schriftverkehr des Vereins.
4.2.7 Der Kassenwart hat die Vereinskasse zu verwalten, für den Einzug der Vereinbeiträge Sorge zu tragen und die Zahlungen des Vereins zu leisten. Alljährlich hat der Kassenwart der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht zu erstellen. Die Kasse ist jährlich mindestens einmal von den Kassenprüfern, die durch die Mitgliederversammlung gewählt werden, zu prüfen. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. DerVorstand ist berechtig, die Kasse jederzeit zu prüfen.
4.2.8 Der Jugendleiter/in ist Vorsitzender/e des Jugendvorstandes. Er/Sie wir von der Jugendversammlung für 1 oder 2 Jahre gewählt und ist stimmberechtigtes Mitglied des Vereinsvorstandes. Der Jugendleiter/in vertritt die Vereinsjugend im Vorstand und nach außen, soweit nicht die Vertretung durch den Vereinsvorsitzenden oder einen anderen Beauftragten des Vereins notwendig ist. Durch die Jugendordnung soll der Jugend im Verein Mitspracherecht gegeben werden. Sie soll dadurch zu größerer Mitarbeit aufgerufen werden. Dieser Jugendsatzung ist die Vereinssatzung des TB 04 übergeordnet. Sie tritt nach Bestätigung der Mitgliederversammlung in Kraft.

4.3 Der erweiterte Vorstand
Er besteht aus:
- Vorstand
- Ehrenvorsitzender
- Mitgliedswart
- Pressewart
- Abteilungsleitern
- Beisitzern.

4.3.1 Der erweiterte Vorstand wird vom Vorstand einberufen.
4.3.2 Er beschließt über:
Die Richtlinien für die Durchführung des gesamten Sportbetriebes und die Teilnahme und Ausrichtung von Vereins- und Wettkampfveranstaltungen.
4.3.3 Der Mitgliedswart, Pressewart und die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem oder zwei Jahre gewählt, die Abteilungsleiter bestätigt und der Ehrenvorsitzende ernannt.

§ 5 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung bestätigt oder durch
eine Beitragsordnung geregelt. Es sind Jahresbeiträge, die ½-jährlich entrichtet werden können.

§ 6 Haftung des Vereins
Der Verein haftet für Unfälle und sonstige Schäden nur im Rahmen der von ihm über den Badischen Sportbund abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

§ 7 Auflösung des Vereins
Im Falle der Auflösung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, die die Geschäfte des Vereins jeweils einzeln vertreten und abwickeln. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins der Stadt Neckarsteinach zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung und Zustimmung des Registergerichtes in Kraft.
Neckarsteinach, den 26.02.2010
Turnerbund 1904 e.V. Neckarsteinach


Anmerkung:
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mtgliederversammlung des Vereins am 26. Februar 2010 beschlossen worden und tritt nach Genehmigung durch das Registergericht in Kraft.

Satzung des Turnerbundes 1904 e.V. Neckarsteinach

Die Vereinssatzung vom 26.01.1979 wurde, wegen neuen Bestimmungen des Vereinsrechtes und neuen Richtlinien der Gemeinnützigkeit geändert und vollständig neu gefasst.

§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Turnerbund 1904 Neckarsteinach“. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt unter Nr. VR 40142 eingetragen und führt den Namenszusatz „eingetragener Verein“. Der Verein hat seinen Sitz in Neckarsteinach und ist Mitglied des Badischen Sportbundes.

§ 2 Zweck des Vereins
Der Turnerbund 1904 e.V. Neckarsteinach mit Sitz in 69239 Neckarsteinach verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist der Sport. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung von Sportanlagen, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

2.1 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.2 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

2.3 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

3.1 Aufnahme eines Bewerbers
Die Aufnahme eines Bewerbers erfolgt durch Beschluss des Vereinvorstandes. Zur Aufnahme ist schriftliche Anmeldung erforderlich.

3.2 Der Verein
Der Verein besteht aus:

3.2.1 Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
3.2.2 Erwachsene (aktive und passive Mitglieder),
3.2.3 Ehrenmitglieder,
Näheres kann durch eine Mitglieder- und Beitragsordnung geregelt werden.

3.3 Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft wird nach Vorschlag des Vorstandes auf Beschluss des erweiterten Vorstandes verliehen. Vorschläge sind dem Vorstand einzureichen und müssen mit 2/3 Mehrheit des erweiterten Vorstandes angenommen werden. Ehrenmitglieder des Turnerbundes sind beitragsfrei und haben zu Vereinsveranstaltungen freien Zutritt.

3.3.1 Alle Mitglieder, die dem Verein ununterbrochen mindestens 25 Jahre angehören, werden, jeweils ab Eintrittsdatum gerechnet, gemäß der Jubiläums-Ordnung geehrt.

3.4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:

3.4.1 durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine schriftliche Erklärung auf den Schluss des Kalenderjahres erfolgen kann.
3.4.2 durch den Tod
3.4.3 durch Ausschluss aus dem Verein.
Auf Antrag des Vorstandes kann ein Mitglied durch den Beschluss des erweiterten Vorstandes mit 2/3 Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Ausschließungsgründe können sein:

3.4.3.1 Grober Verstoß gegen die Vereinssatzung
3.4.3.2 schwere Schädigung des Vermögens und Ansehen des Vereins,
3.4.3.3 grober Verstoß gegen die Vereinskameradschaft,
3.4.3.4 wiederholtes unsportliches Verhalten

Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zu seiner Rechtfertigung vor dem erweiterten Vorstand zu geben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:

4.1 Mitgliederversammlung,
4.2 Vorstand,
4.3 erweiterter Vorstand

4.1 Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand jährlich einberufen. Die Einladung der Mitglieder muss eine Woche vor Versammlungstermin durch Bekanntmachung im Neckarsteinacher Mitteilungsblatt erfolgen.

4.1.1 Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung muss folgende Punkte erhalten:
- Erstattung des Jahresberichtes durch den 1. Vorsitzenden
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht des Kassenprüfers
- Berichte der Abteilungsleiter
- Bericht des Jugendleiters
- Entlastung des Vorstandes
- Entlastung des Kassenwartes
- Wahl des Vorstandes, der Beisitzer und Kassenprüfer, Mitgliedswart und Pressewart
- Verschiedenes
4.1.2 Anträge zur Mitgliederversammlung müssen rechtzeitig vorher beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.
4.1.3 Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
4.1.4 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
4.1.5 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind im Protokoll festzuhalten und vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen.
4.1.6 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt:

4.1.6.1 Wenn der Vorstand die Einberufung im Interesse des Turnerbundes für erforderlich hält.
4.1.6.2 Wenn die Einberufung von mindestens ¼ der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt. wird.
4.1.6.3 Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat die gleichen Befugnisse wie die ordentliche Mitgliederversammlung.

4.2 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:

1. Vorsitzenden,
2. Vorsitzenden,
Schriftführer,
Kassenwart,
Jugendleiter,

4.2.1 Wahl des Vorstandes
Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf ein oder zwei Jahre gewählt.
4.2.2 Wählbar ist jedes volljährige Vereinsmitglied, das mindestens ein volles Jahr dem Verein angehört.
4.2.3 Entscheidungen sind mit Mehrheit zu treffen.
4.2.4 Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Erledigung der finanziellen Angelegenheiten. Er hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des erweiterten Vorstandes durchzuführen.
4.2.5 Der 1.u. 2. Vorsitzende sind nach § 26 BGB die gesetzlichen Vertreter des Vereins und vertreten den Verein jeweils einzeln gerichtlich und außergerichtlich. Im Innerverhältnis gilt, dass der 2. Vorsitzende nur tätig werden darf, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. Er besorgt und leitet die Sitzung und Versammlung der Vereinsorgane. Er erstellt den der Mitgliederversammlung vorzulegenden Jahresbericht.
4.2.6 Der Schriftführer erledigt den Schriftverkehr des Vereins.
4.2.7 Der Kassenwart hat die Vereinskasse zu verwalten, für den Einzug der Vereinbeiträge Sorge zu tragen und die Zahlungen des Vereins zu leisten. Alljährlich hat der Kassenwart der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht zu erstellen. Die Kasse ist jährlich mindestens einmal von den Kassenprüfern, die durch die Mitgliederversammlung gewählt werden, zu prüfen. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. DerVorstand ist berechtig, die Kasse jederzeit zu prüfen.
4.2.8 Der Jugendleiter/in ist Vorsitzender/e des Jugendvorstandes. Er/Sie wir von der Jugendversammlung für 1 oder 2 Jahre gewählt und ist stimmberechtigtes Mitglied des Vereinsvorstandes. Der Jugendleiter/in vertritt die Vereinsjugend im Vorstand und nach außen, soweit nicht die Vertretung durch den Vereinsvorsitzenden oder einen anderen Beauftragten des Vereins notwendig ist. Durch die Jugendordnung soll der Jugend im Verein Mitspracherecht gegeben werden. Sie soll dadurch zu größerer Mitarbeit aufgerufen werden. Dieser Jugendsatzung ist die Vereinssatzung des TB 04 übergeordnet. Sie tritt nach Bestätigung der Mitgliederversammlung in Kraft.

4.3 Der erweiterte Vorstand
Er besteht aus:
- Vorstand
- Ehrenvorsitzender
- Mitgliedswart
- Pressewart
- Abteilungsleitern
- Beisitzern.

4.3.1 Der erweiterte Vorstand wird vom Vorstand einberufen.
4.3.2 Er beschließt über:
Die Richtlinien für die Durchführung des gesamten Sportbetriebes und die Teilnahme und Ausrichtung von Vereins- und Wettkampfveranstaltungen.
4.3.3 Der Mitgliedswart, Pressewart und die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem oder zwei Jahre gewählt, die Abteilungsleiter bestätigt und der Ehrenvorsitzende ernannt.

§ 5 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung bestätigt oder durch
eine Beitragsordnung geregelt. Es sind Jahresbeiträge, die ½-jährlich entrichtet werden können.

§ 6 Haftung des Vereins
Der Verein haftet für Unfälle und sonstige Schäden nur im Rahmen der von ihm über den Badischen Sportbund abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

§ 7 Auflösung des Vereins
Im Falle der Auflösung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, die die Geschäfte des Vereins jeweils einzeln vertreten und abwickeln. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins der Stadt Neckarsteinach zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung und Zustimmung des Registergerichtes in Kraft.
Neckarsteinach, den 26.02.2010
Turnerbund 1904 e.V. Neckarsteinach


Anmerkung:
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mtgliederversammlung des Vereins am 26. Februar 2010 beschlossen worden und tritt nach Genehmigung durch das Registergericht in Kraft.

Ehrenordnung

Der Turnerbund 1904 Neckarsteinach e.V. ehrt verdiente Mitglieder und Förderer unter folgenden Voraussetzungen:

§ 1
Die Ehrung erfolgt durch Verleihung von Ehrenzeichen und bzw. oder Ehrentitel. Sie ist immer verbunden mit der Aushändigung einer Urkunde bzw. Ehrenurkunde.

§ 2
Ehrenzeichen sind:
a.)    Richard Oberhauser- Wanderpokal
b.)    Vereinsnadel mit silbernem Halbkranz
c.)    Vereinsnadel mit goldenem Halbkranz
d.)    Vereinsnadel mit goldenem Vollkranz
e.)    Ehrenurkunde

§ 3
Ehrentitel sind:
a.)    Ehrenmitglied
b.)    Ehrenvorsitzender

§ 4
Den  Richard Oberhauser - Wanderpokal können Mitglieder erhalten, die besondere sportliche Erfolge erzielt, oder besondere Verdienste um den Verein erworben haben.

§ 5
Die Vereinsnadel mit silbernem Halbkranz erhalten Mitglieder, die ununterbrochen mindestens 25 Jahre dem Verein als Mitglied angehört haben.

§ 6
Die Vereinsnadel mit goldenem Halbkranz erhalten Mitglieder, die ununterbrochen mindestens 40 Jahre dem Verein als Mitglied angehört haben.

§ 7
Die Vereinsnadel mit goldenem Vollkranz können Mitglieder erhalten, die die Ehrenmitgliedschaft erworben haben.

§ 8
Eine Ehrenurkunde erhalten Mitglieder, die mindestens ununterbrochen
50, 60, 65, 70 etc. Jahre dem Verein als Mitglied angehört haben, oder zum Ehrenmitglied ernannt wurden.

§ 9
Zum Ehrenmitglied können Mitglieder ernannt werden, die ununterbrochen mindestens 40 Jahre dem Verein als Mitglied angehört, das 65. Lebensjahr vollendet und
a.)    sich besondere Verdienste durch Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit erworben haben,
b.)    den Verein in besonderer Weise unterstützt haben.

§ 10
Zum Ehrenvorsitzenden können nach Ausscheiden aus dem Amt Mitglieder werden, die das Amt des 1. Vorsitzenden mindestens 10 Jahre innegehabt und sich während dieser Zeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben.
Ehrenvorsitzende haben Sitz und Stimme in der erweiterten Vorstandsschaft.

§ 11
Soweit ein Mitglied die Voraussetzungen dieser Ehrenordnung erfüllt, soll es auch geehrt werden; es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen eine Ehrung sprechen. Von den vorliegenden Bestimmungen kann bei besonderem Anlass mit mehrheitlichem Beschluss des engeren Vorstandes abgewichen werden.

§ 12
Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied und Ehrenvorsitzenden wird der Geehrte, laut TB-Satzung, von der Beitragspflicht befreit.
Die Durchführung dieser Ehrenordnung obliegt der engeren Vorstandsschaft.
Sie schlägt die zu ehrenden Mitglieder vor und in der erweiterten Vorstandssitzung wird mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden.


Vorstand  -  Aktueller Stand nach der Wahl bei der Jahreshauptversammlung am 19. April 2024


1. Vorsitzender

Edmund Grams
 

 

Tel.: 06229 960139 

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 2. Vorsitzender

Holger Schmitt
 

 

Tel.: 06229 708842

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Kassenwartin

Bettina Heinze
 

 

Tel.: 06229 2287

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Schriftführer

nicht besetzt (VAKANT)

 

Tel.: 

Kontakt: 

 


Jugendwartin

Anna Streit 

 

Tel.: 0151 1040 4877 

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Jugendwartin

Maike Schmitt 

 

Tel.:0157 3839 8889

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Erweiterter Vorstand


Mitgliedswart

Felix Zellner
 
 

Tel.: 06229 ...

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Ehrenvorsitzender

Hans Schadenfroh
 

 

Tel.: 06229 2219

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Abteilungsleiterinnen & Abteilungsleiter


Turnen

Beate Rolke
 

 

Tel.: 06229 2000

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Stellvertreterin

Maren Koch
 

 

Tel.: 0174 8918 438

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Handball

Reiner Stutz
 

 

Tel.: 06229 2659 

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Volleyball

Matthias Merscher
 



Tel.: 06229 2110

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Beisitzerinnen & Beisitzer


Annemarie Bruder

Seniorenbeauftragte 

 

Tel. 471

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Andreas Rolke

Kontaktperson: Sport-Unfallmeldeberichte ARAG etc.

 

Tel.: 06229 2000

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Lutz Spitzner webLutz Spitzner 

..

 

Tel.: 

Kontakt: 

  

 


Martina Röth 

...

 

Tel.: 06229 2443

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  Uwe Weber

Veranstaltungen & Kultur... 

 

Tel. 93 07 44

Kontakt:  

 

 


Hausmeisterin Stangenberghalle


Karina Zingale

... 

 

Tel.: 06229 933868

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Webmaster


Edmund Grams

Fach-/Aufgabenbereich: Webmaster und Thema DSGVO im Verein

 
Tel.: 06229 960139

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